Konkludentes Handeln

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Konkludentes (= schlüssiges) Handeln ist, wenn eine Person ohne Worte eine Willenserklärung abgibt und eine andere Person diese versteht. So können sogar Verträge durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden.

Beispiel:

Ein Mann legt im Geschäft einen Gegenstand auf die Kassentheke und einen Fünf-Euro-Schein daneben. Der Verkäufer tippt etwas in die Kasse, nimmt den 5-Euro-Schein, gibt einen Euro zurück, und der Mann verlässt das Geschäft mit dem Gegenstand. Es wurde kein Wort gesprochen, und trotzdem kam ein Kaufvertrag zustande, weil beide schlüssig gehandelt haben.